Die amtliche Bezeichnung für den Sportbootführerschein See lautet "Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen", kurz "SBF See".
Dieser gilt für Sport- und Freizeitzwecke im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung. Der Geltungsbereich umfasst die Drei-Seemeilen-Zone auf Seeschifffahrtsstraßen und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone.
Um einen Sportbootführerschein zu erlangen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Prüfung kann bereits drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden. Der Führerschein wird allerdings erst nach bestandener Prüfung am Tage des Geburtstages zugeschickt.
Der deutsche Sportbootführerschein entspricht den Regeln der UN-Resulution Nr. 40 und wird international anerkannt. Für ausländische Skipper gelten die Regeln des Heimatlandes. Es gibt auch Länder ohne Sportbootführerscheinpflicht. Hier passiert so lange nichts bis etwas passiert. Beispielsweise bei einem Unfall kann ohne Bootsführerschein der Versicherungsschutz gegebenenfalls nicht greifen oder der Fahrer sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Ohne Führerschein kann es bei einem Unfall passieren, dass der Versicherungsschutz versagt.