Von Skipper zu Skipper:Wissenswertes zur Schifffahrt auf der Lahn
Ursprung und Schiffbarkeit

Die Lahn entspringt am Ederkopf im Rothaargebirge. Das Einzugsgebiet der Lahn ist 5.946 km² groß. Von der Quelle bis zum Rhein misst die Lahn 242 km. Sie nutzt ein Gefälle von 567 m und teilt sich auf in die Unterlahn und die Oberlahn. Die Oberlahn ist nur mit flachgehenden Booten befahrbar.

Die untere Lahn von Lahnstein bis zum Sportboothafen Dehrn ist kanalisiert und mit größeren Schiffen befahrbar, Fahrwasserbreite mindestens 12 m. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hält bei einem Normalwasserstand von 180 cm (Pegel Kalkofen) mind. 160 cm in der Fahrrinne vor. Der oft genannte und irreführende Pegel Diez wird ermittelt am Bauhafen des WSA und hat für die vorbeifahrende Schifffahrt keine Bedeutung!

Die Angaben zu den Wassertiefen vom Rhein bis zur Schleuse Lahnstein beziehen sich auf den Pegel Koblenz. Um die Wassertiefe von Lahn-km 137,3 bis 136,3 zu ermitteln, zählen Sie zum Pegel Koblenz 80 cm hinzu. Beispiel: Koblenz 100 cm, dann sind in der Fahrrinne zur Schleuse Lahnstein 180 cm verkehrsgesichert vorhanden.

Balduinstein an der Lahn
Schleuse an der Lahn

Schleusen und Schiffbarkeit

Die kleinste der 12 Schleusen von Lahnstein bis Dehrn ist 34 m lang und 5,34 cm breit. Groß genug auch für größere Boote. Die Hubhöhe variiert zwischen 2,58 m und 6,29 m.

Die Einfahrt in die Schifffahrtsschleusen wird meist geregelt mit Klapptafeln: ROT-WEISS-ROT = keine Einfahrt, GRÜN-WEISS-GRÜN = Einfahrt frei. An den Schleusen Lahnstein, Ahl, Diez und Limburg regeln Lichtsignale ROT / GRÜN die Einfahrten.

Die Schifffahrtsschleusen von Lahnstein bis Dehrn werden von freundlichen und hilfsbereiten Schleusenwärtern bedient.

Geschleust wird vom 1. April bis 31. Oktober, jeweils von 10:00 bis 18:30 Uhr. Letzte Einfahrt um 18:15 Uhr. Vom 1. November bis zum 31. März wird innerhalb der Betriebszeiten nur nach telefonischer Anmeldung geschleust: 06432 952 808

Das Schleusen ist vor Ort für Sportboote gebührenfrei, weil die Gebühren vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV) jährlich pauschal bezahlt werden. Die 10 Schleusen von Dehrn bis Gießen haben Selbstbedienung.

Sicherheit und Navigation

Die max. Höchstgeschwindigkeit beträgt auf der Lahn 12 km/h. Selten hat die Lahn mehr als 2 km/h Strömung. Ab einem Pegelstand von 3,60 m (Pegel Kalkofen ☏ 06439 19429 ) besteht ein Fahrverbot wegen Hochwasser.

Die niedrigste Durchfahrtshöhe an Brücken beträgt bei höchstem Schifffahrtswasserstand (HSW) 3,20 m. An den Ufern der Brückenbogen stehen gelb-schwarze Schilder, die die noch verbleibende Durchfahrtshöhe anzeigen.

Schifffahrt in Richtung Schleuse auf der Lahn
Historische Schifffahrt

Historische Schifffahrt

Die historische Schifffahrt auf der Lahn zeigt der Schifferverein Lahnstein e. V. auf ihrer Internetseite:

www.schifferverein-lahnstein.de
Verhalten auf der Lahngut gemeinte Tipps
Höchstgeschwindigkeit:

Die maximale Fahrgeschwindigkeit auf der Lahn beträgt 12 km/h.

Vorfahrt und Rücksicht:

Die Berufsschifffahrt hat stets Vorfahrt und wird vorrangig geschleust.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer sowie auf Anglerinnen und Angler. Vermeiden Sie starken Wellenschlag – so kann jede und jeder die Lahn entspannt und friedlich genießen

Schleusen und Wehre:

Schleusen sind nicht für Stand-Up-Paddler geeignet. 

Die Strömung sowie die Gefahren durch Schleusenanlagen und Wehre sind erheblich. Zufahrten dürfen niemals blockiert werden.

Da größere Schiffe nur eingeschränkt manövrierfähig sind, halten Sie immer ausreichenden Abstand zu anderen Wasserfahrzeugen, um Kollisionen zu vermeiden.

An den Schleusen:

Folgen Sie den Anweisungen der Schleusenwärterinnen und Schleusenwärter – sie helfen Ihnen gerne und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Als Kanu-, Ruder- oder Paddelbootfahrer lassen Sie bitte die Motorboote zuerst einfahren. Anschließend können die kleineren Boote die Lücken füllen. So passen mehr Boote in die Schleusenkammer, und das Schleusen verläuft für alle schneller und stressfreier.

Stand-Up-Paddler (SUP):

Stand-Up-Boards gelten als Kleinfahrzeuge. Daher gelten die gleichen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsregeln wie für andere Wasserfahrzeuge – insbesondere Vorfahrt, Schifffahrtszeichen, Ausrüstungspflichten und Versicherungsauflagen. Der Schiffsverkehr kann gefährlich sein – daher gilt besondere Vorsicht.

Fahrregeln für SUPs und kleine Boote:
  • Es gilt Rechtsfahrgebot: Halten Sie sich stets am rechten Ufer.
  • Achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer, Strömungen und Wind.
  • Meiden Sie Häfen, Hafenausfahrten und Bootsstege.
  • Unter Brücken ist wegen der Enge besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
  • Behindern Sie die Schifffahrt nicht.
Kontrollen und Sicherheit:

Die Wasserschutzpolizei überwacht regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften auf Bundeswasserstraßen. Verstöße gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln können Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen.

Natur- und Umweltschutz

Alle, die die Lahn befahren, tragen Verantwortung für ihre Natur:

  • Schützen Sie die Ufer.
  • Befahren Sie keine Seitenarme.
  • Halten Sie sich von Schilfgürteln und Teichrosenflächen fern.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und vermeiden Sie Lärm.
  • Werfen Sie keine Abfälle ins Wasser – nehmen Sie sie mit bis zur nächsten Abgabestelle oder Schleuse.