Pyroschein – der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Erklärung der Kurs-Abkürzungen:
SBF-SEE = Sportbootführerschein-See
SBF-BINNEN = Sportbootführerschein-Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein
UBI = UKW-Funkzeugnis Binnen
SRC = Short Range Certificate (UKW-See)
LRC = Long Range Certificate
SHS = Sporthochseeschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
FKN = Fachkunde Seenot-Signalmittel
Geltungsbereich des Pyroscheins (FKN)
Wenn Sie an Bord (Ihrer eigenen Yacht, oder einer Charter-Yacht)
Seenotsignalmittel der Kategorie T2 mitführen wollen (die meisten
Seenotraketen fallen unter diese Kategorie), muss ein Crew-Mitglied
den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel besitzen.
Umgangssprachlich wird der FKN auch als "Pyroschein", "kleiner Pyroschein" oder "Knallschein" bezeichnet.
Das Mitführen von Seenotraketen der Kategorie T2 ohne Pyroschein wird
nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes mit einem Bußgeld von
maximal 50'000 € bestraft. Auch wenn das Bußgeld in der Praxis deutlich
kleiner ausfallen wird, gibt es jedoch noch einen zweiten Grund, der
dagegen spricht, Seenotsignalmittel der Kategorie T2 ohne
Fachkundenachweis mitzuführen: Wenn ein Unfall geschieht mit einem
Seenotsignalmittel, dürfte es schwer werden, dass Ihre Versicherung
für den Unfall bezahlt, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie im
Umgang mit diesen Seenotsignalmitteln ausgebildet sind.
Ausnahme Schleswig-Holstein
Wer in Schleswig-Holstein ein Boot chartert, auf dem
Seenotsignalmittel der Kategorie T2 mitgeführt werden, darf sich vom
Vercharterer in die Benutzung der Seenotsignalmittel einweisen
lassen. Nach der Einweisung erhält man die sogenannte
"Pyro-Bescheinigung", mit der man als Charterer während eines Jahres
Seenotsignalmittel der Kategorie T2 auf Charterbooten, die in
Schleswig-Holstein gechartert werden, mitführen darf, ohne selbst den
FKN zu besitzen.
Voraussetzungen zur FKN-Prüfung
Um die Prüfung zum FKN ablegen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, und einen Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten besitzen, z. B. den SBF-Binnen oder den SBF-See.
Viele Prüfungsausschüsse bieten die Möglichkeit an, die FKN-Prüfung am
gleichen Tag nach der Prüfung zum SBF-Binnen und/oder SBF-See abzulegen,
damit die Bewerber nicht erneut zum Prüfungsausschuss fahren müssen, um
die FKN-Prüfung abzulegen.
Theorie- und Praxisprüfung
Die Prüfung zum FKN besteht aus einem theoretischen und einem
praktischen Teil. Der theoretische und der praktische Teil müssen am gleichen Tag absolviert werden.
Der theoretische und der praktische Teil gelten zusammen als eine Prüfung. Besteht man einen der Teile nicht, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Unterschied zwischen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalmittel
Wenn Sie neben den Seenotraketen der Kategorie T2 eine Signalpistole
(Kaliber 4) auf Ihrem Boot nutzen wollen, benötigen Sie den
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN). Der SKN wird
umgangssprachlich auch als "großer Pyroschein" bezeichnet.
Erklärung der Kurs-Abkürzungen:
SBF-SEE = Sportbootführerschein-See
SBF-BINNEN = Sportbootführerschein-Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein
UBI = UKW-Funkzeugnis Binnen
SRC = Short Range Certificate (UKW-See)
LRC = Long Range Certificate
SHS = Sporthochseeschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
FKN = Fachkunde Seenot-Signalmittel
Geltungsbereich des Pyroscheins (FKN)
Wenn Sie an Bord (Ihrer eigenen Yacht, oder einer Charter-Yacht) Seenotsignalmittel der Kategorie T2 mitführen wollen (die meisten Seenotraketen fallen unter diese Kategorie), muss ein Crew-Mitglied den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel besitzen.
Umgangssprachlich wird der FKN auch als "Pyroschein", "kleiner Pyroschein" oder "Knallschein" bezeichnet.
Das Mitführen von Seenotraketen der Kategorie T2 ohne Pyroschein wird nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50'000 € bestraft. Auch wenn das Bußgeld in der Praxis deutlich kleiner ausfallen wird, gibt es jedoch noch einen zweiten Grund, der dagegen spricht, Seenotsignalmittel der Kategorie T2 ohne Fachkundenachweis mitzuführen: Wenn ein Unfall geschieht mit einem Seenotsignalmittel, dürfte es schwer werden, dass Ihre Versicherung für den Unfall bezahlt, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie im Umgang mit diesen Seenotsignalmitteln ausgebildet sind.
Ausnahme Schleswig-Holstein
Wer in Schleswig-Holstein ein Boot chartert, auf dem Seenotsignalmittel der Kategorie T2 mitgeführt werden, darf sich vom Vercharterer in die Benutzung der Seenotsignalmittel einweisen lassen. Nach der Einweisung erhält man die sogenannte "Pyro-Bescheinigung", mit der man als Charterer während eines Jahres Seenotsignalmittel der Kategorie T2 auf Charterbooten, die in Schleswig-Holstein gechartert werden, mitführen darf, ohne selbst den FKN zu besitzen.
Voraussetzungen zur FKN-Prüfung
Um die Prüfung zum FKN ablegen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, und einen Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten besitzen, z. B. den SBF-Binnen oder den SBF-See.
Viele Prüfungsausschüsse bieten die Möglichkeit an, die FKN-Prüfung am gleichen Tag nach der Prüfung zum SBF-Binnen und/oder SBF-See abzulegen, damit die Bewerber nicht erneut zum Prüfungsausschuss fahren müssen, um die FKN-Prüfung abzulegen.
Theorie- und Praxisprüfung
Die Prüfung zum FKN besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische und der praktische Teil müssen am gleichen Tag absolviert werden.
Der theoretische und der praktische Teil gelten zusammen als eine Prüfung. Besteht man einen der Teile nicht, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Unterschied zwischen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalmittel
Wenn Sie neben den Seenotraketen der Kategorie T2 eine Signalpistole (Kaliber 4) auf Ihrem Boot nutzen wollen, benötigen Sie den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN). Der SKN wird umgangssprachlich auch als "großer Pyroschein" bezeichnet.
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65594 Runkel-Dehrn
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E-Mail: info@bcl-lahn.de
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