Pyroschein:
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht
Erklärung der Kurs-Abkürzungen:
SBF-SEE = Sportbootführerschein-See
SBF-BINNEN = Sportbootführerschein-Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein
UBI = UKW-Funkzeugnis Binnen
SRC = Short Range Certificate (UKW-See)
LRC = Long Range Certificate
SHS = Sporthochseeschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
FKN = Fachkunde Seenot-Signalmittel

Pyrotechnische Seenotsignalmittel unterliegen den Vorschriften der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. (SprengV)
Diese Verordnung regelt die Abgabe der Seenotsignalmittel an Personen mit entsprechendem Fachkundenachweis.
Berechtigt zum Erwerb dieser Signalmittel sind unter anderem Personen mit amtl. Sportbootführerschein Binnen oder -See mit dem Nachweis im Umgang und Gebrauch der Signalmittel unterwiesen zu sein. Dieser Nachweis wird durch Bestehen des hier beschriebenen Lehrgangs erbracht.
Voraussetzungen:
> Mindestalter: 16 Jahre
> Antrag zur Anmeldung zur Prüfung
> Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
Theoretische Prüfung:
Schriftlich 15 Fragen aus dem Fragenkatalog beantworten.
Pro Frage sind 2 Punkte möglich. Es müssen 24 von 30 Punkten erreicht werden.
(Gesamt 60 Fragen)
Praktische Prüfung:
Sichere Handhabung und ausreichende Fertigkeiten beim Gebrauch von Seenotsignalmitteln.
Zur Prüfungsvorbereitung erhalten Sie den Fragen und Antwort-Katalog zum Selbststudium.
In der praktischen Handhabung der Seenotsignalmittel werden sie durch unsere Ausbilder unterwiesen.
Die Anmeldung kann im Rahmen der Sportbootführerschein Kurse erfolgen oder wenn Sie bereits den SBF erworben haben.
Achtung der Fachkundenachweis berechtigt nicht zum Erwerb von Signalpistolen Kaliber 4 und deren Munition. Diese unterliegen dem Waffengesetz und erfordern einen besonderen Nachweis (Kleiner Waffenschein, Sachkundenachweis)
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht
Erklärung der Kurs-Abkürzungen:
SBF-SEE = Sportbootführerschein-See
SBF-BINNEN = Sportbootführerschein-Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein
UBI = UKW-Funkzeugnis Binnen
SRC = Short Range Certificate (UKW-See)
LRC = Long Range Certificate
SHS = Sporthochseeschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
FKN = Fachkunde Seenot-Signalmittel
Pyrotechnische Seenotsignalmittel unterliegen den Vorschriften der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. (SprengV)
Diese Verordnung regelt die Abgabe der Seenotsignalmittel an Personen mit entsprechendem Fachkundenachweis.
Berechtigt zum Erwerb dieser Signalmittel sind unter anderem Personen mit amtl. Sportbootführerschein Binnen oder -See mit dem Nachweis im Umgang und Gebrauch der Signalmittel unterwiesen zu sein. Dieser Nachweis wird durch Bestehen des hier beschriebenen Lehrgangs erbracht.
Voraussetzungen:
> Mindestalter: 16 Jahre
> Antrag zur Anmeldung zur Prüfung
> Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
Theoretische Prüfung:
Schriftlich 15 Fragen aus dem Fragenkatalog beantworten.
Pro Frage sind 2 Punkte möglich. Es müssen 24 von 30 Punkten erreicht werden.
(Gesamt 60 Fragen)
Praktische Prüfung:
Sichere Handhabung und ausreichende Fertigkeiten beim Gebrauch von Seenotsignalmitteln.
Zur Prüfungsvorbereitung erhalten Sie den Fragen und Antwort-Katalog zum Selbststudium.
In der praktischen Handhabung der Seenotsignalmittel werden sie durch unsere Ausbilder unterwiesen.
Die Anmeldung kann im Rahmen der Sportbootführerschein Kurse erfolgen oder wenn Sie bereits den SBF erworben haben.
Achtung der Fachkundenachweis berechtigt nicht zum Erwerb von Signalpistolen Kaliber 4 und deren Munition. Diese unterliegen dem Waffengesetz und erfordern einen besonderen Nachweis (Kleiner Waffenschein, Sachkundenachweis)
BOOTSCLUB LIMBURG e. V.
Am Dehrner Hafen 6
65594 Runkel-Dehrn
Telefon: 06431.71629
(nicht ständig besetzt)
1. Vorsitzender:
Heribert Ackermann
Telefon: 0171.6180166
E-Mail: info@bcl-lahn.de
Geschäftsstelle:
Gudrun Rheinländer-Fippl
Telefon: 0160.8301584
E-Mail: info@bcl-lahn.de