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Lahn BCL Bootsclub Limburg, Hafen Runkel Dehrn an der Lahn

Pyroschein – der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Erklärung der Kurs-Abkürzungen:

SBF-SEE = Sportbootführerschein-See
SBF-BINNEN = Sportbootführerschein-Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein

UBI = UKW-Funkzeugnis Binnen
SRC = Short Range Certificate (UKW-See)
LRC = Long Range Certificate

SHS = Sporthochseeschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
FKN = Fachkunde Seenot-Signalmittel


Geltungsbereich des Pyroscheins (FKN)

Wenn Sie an Bord (Ihrer eigenen Yacht, oder einer Charter-Yacht) See­not­signal­mittel der Kategorie T2 mitführen wollen (die meisten See­not­raketen fallen unter diese Kategorie), muss ein Crew-Mitglied den Fachkundenachweis für See­not­signal­mittel besitzen.

Umgangssprachlich wird der FKN auch als "Pyroschein", "kleiner Pyroschein" oder "Knallschein" bezeichnet.

Das Mitführen von See­not­raketen der Kategorie T2 ohne Pyroschein wird nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50'000 € bestraft. Auch wenn das Bußgeld in der Praxis deutlich kleiner ausfallen wird, gibt es jedoch noch einen zweiten Grund, der dagegen spricht, See­not­signal­mittel der Kategorie T2 ohne Fachkundenachweis mitzuführen: Wenn ein Unfall geschieht mit einem See­not­signal­mittel, dürfte es schwer werden, dass Ihre Versicherung für den Unfall bezahlt, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie im Umgang mit diesen See­not­signal­mitteln ausgebildet sind.

Ausnahme Schleswig-Holstein

Wer in Schleswig-Holstein ein Boot chartert, auf dem See­not­signal­mittel der Kategorie T2 mitgeführt werden, darf sich vom Vercharterer in die Benutzung der See­not­signal­mittel einweisen lassen. Nach der Einweisung erhält man die sogenannte "Pyro-Bescheinigung", mit der man als Charterer während eines Jahres See­not­signal­mittel der Kategorie T2 auf Charterbooten, die in Schleswig-Holstein gechartert werden, mitführen darf, ohne selbst den FKN zu besitzen. 

Voraussetzungen zur FKN-Prüfung

Um die Prüfung zum FKN ablegen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, und einen Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten besitzen, z. B. den SBF-Binnen oder den SBF-See.

Viele Prüfungsausschüsse bieten die Möglichkeit an, die FKN-Prüfung am gleichen Tag nach der Prüfung zum SBF-Binnen und/oder SBF-See abzulegen, damit die Bewerber nicht erneut zum Prüfungsausschuss fahren müssen, um die FKN-Prüfung abzulegen.

Theorie- und Praxisprüfung

Die Prüfung zum FKN besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische und der praktische Teil müssen am gleichen Tag absolviert werden.

Der theoretische und der praktische Teil gelten zusammen als eine Prüfung. Besteht man einen der Teile nicht, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Unterschied zwischen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalmittel

Wenn Sie neben den See­not­raketen der Kategorie T2 eine Signalpistole (Kaliber 4) auf Ihrem Boot nutzen wollen, benötigen Sie den Sachkundenachweis für See­not­signal­mittel (SKN). Der SKN wird umgangssprachlich auch als "großer Pyroschein" bezeichnet. 

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