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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende, amtlich vorgeschriebene Sportbootführerscheine: Sportbootführerschein Binnen Geltungsbereich: Alle Binnenschifffahrtsstrassen innerhalb der Binnenschifffahrtsstrassenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 m Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen. Beide Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die in den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muß ein ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. (Weitere Informationen sind den Sportbootführerscheinverordnungen zu entnehmen.) Für Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge vom 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich. Sportbootführerschein See Geltungsbereich: Alle Schifffahrtsstrassen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschifffahrtsstrassenordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.) Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist. Er ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstrassen. Gemeinsame Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) wurden vom Bundesverkehrsministerium mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Die Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung von amtlichen Prüfern abgenommen. Eine Sonderstellung nehmen die Fahrtgebiete Bodensee und Berlin ein. Sie unterliegen folgender amtlicher Verordnung: Bodensee-Schifferpatent Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A. Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D. Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden. Ein Urlaubs-Schifferpatent kann bei den zuständigen Landratsämtern beantragt werden (siehe DMYV-Merkblatt Bodensee). Für den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich: Kategorie A (Motorboote) = 18 Jahre; Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen. Grundlage ist die Prüfungsordnung für das Bodensee-Schifferpatent. Berlin (Stadt und Land) Auf einigen Binnenschifffahrtsstrassen Berlin ist der Sportbootführerschein BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine (die sogen. 0-PS-Verordnung) amtlich vorgeschrieben. Weitere Sonderregelungen für Sportboote unter Segel sind zu beachten. Motorbootführerschein Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb) Diese beiden Führerscheine berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben. Führerscheine der ehemaligen DDR werden anerkannt. Eine Umtauschfrist oder -vorschrift gibt es nicht. Es ist allerdings ratsam, diese in den Sportbootführerschein umschreiben zu lassen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist. Segelführerscheine Alle anderen Patente für Segelboote ohne Motor sind freiwillige Patente, also nicht amtlich vorgeschrieben. Sie können beim DSV erworben werden und unterliegen den Richtlinien der Prüfungsverordnungen der jeweiligen Führerscheinkategorie. Sportsee-Schifferschein und Sport-Hochsee-Schifferschein Beide Scheine sind freiwillige Befähigungsnachweise über besondere Kenntnisse auf See und gelten außerhalb der Hoheitsgrenze. Alle weiteren Fragen diesbezüglich können an die Zentrale Verwaltungsstelle für den Sportsee- und Sporthochsee-Schifferschein im DSV, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, gerichtet werden. (Internet: http://www.dmyv.de ) Für ausführliche weitere Informationen stehen Ihnen die Ausbilder des BCL gerne zur Verfügung: BOOTSCLUB
LIMBURG e. V. |