Geltungsbereiche und Voraussetzungen:
Sportboot-
Führerschein
Binnen
Sportboot-
Führerschein
See
UBI und SRC Sprechfunkzeugnis
Der amtliche Sportbootführerschein Binnen befähigt zum Führen von Motorbooten ab 3,8 kW,
(5 PS) bis 15 m und 15 to Wasserverdrängung auf den Binnenwasserstraßen Europas.
In Berlin auch erforderlich für Segelboote mit mehr als 3 qm Segelfläche.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre, ausreichendes Seh- und Hörvermögen, das durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden muss.

Benötigt wird ein Passbild neuen Datums und eine unbeglaubigte Kopie des Autoführerscheines, falls dieser vorhanden.

Der amtliche Sportbootführerschein See berechtigt zum Führen von Motor- und Segelfahrzeugen mit Motor jeder Größe auf allen Küstengewässern.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre, ausreichendes Seh- und Hörvermögen, das durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden muss.

Benötigt wird ein Passbild neuen Datums und eine amtlich beglaubigte Kopie des Autoführerscheines, falls dieser vorhanden.

Das UBI Sprechfunkzeugnis berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkgeräten auf allen Schiffen, einschließlich Berufsfahrzeugen im Binnenland.

Das SRC Sprechfunkzeugnis berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkgeräten auf See und zur Teilnahme am GMDSS in englischer Sprache.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre, Kopie vom Personalausweis oder Reisepass und zwei aktuelle Passbilder.

Führerscheine:
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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende, amtlich
vorgeschriebene Sportbootführerscheine:

Sportbootführerschein Binnen

Geltungsbereich: Alle Binnenschifffahrtsstrassen innerhalb der
Binnenschifffahrtsstrassenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main
sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der
Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 m
Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet
sind.

Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen
Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.

Beide Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die
in den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muß ein
ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und
Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Den Bewerbern darf ein bereits erworbener
Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein.
Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis
einreichen; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten erforderlich. (Weitere Informationen sind den
Sportbootführerscheinverordnungen zu entnehmen.)

Für Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997
erteilten Sportbootführerscheine Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³
Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer
Länge vom 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.

Sportbootführerschein See

Geltungsbereich: Alle Schifffahrtsstrassen des Küstenbereichs innerhalb der
Seeschifffahrtsstrassenordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres
(Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe,
Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.)

Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B.
Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.
Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die
Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der
deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren
Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist.

Er ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer
Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben.
Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das
Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht zum
Fahren auf Binnenschifffahrtsstrassen.

Gemeinsame Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV)
und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) wurden vom Bundesverkehrsministerium
mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Die Prüfungen werden gemäß der
Prüfungsordnung von amtlichen Prüfern abgenommen.

Eine Sonderstellung nehmen die Fahrtgebiete Bodensee und Berlin ein. Sie
unterliegen folgender amtlicher Verordnung:

Bodensee-Schifferpatent

Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke
Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine
Sonderprüfung abzulegen.)

Vorgeschrieben für alle Führer von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) =
Kategorie A.

Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.

Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb
der Kategorie A und D erforderlich.

Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das
Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN
umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV
angefordert werden.

Ein Urlaubs-Schifferpatent kann bei den zuständigen Landratsämtern beantragt
werden (siehe DMYV-Merkblatt Bodensee). 

Für den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich: Kategorie A (Motorboote) = 18 Jahre;
Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter
Bodenseekreis (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen. Grundlage ist
die Prüfungsordnung für das Bodensee-Schifferpatent.

Berlin (Stadt und Land)

Auf einigen Binnenschifffahrtsstrassen Berlin ist der Sportbootführerschein BINNEN für
alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine (die sogen. 0-PS-Verordnung) amtlich
vorgeschrieben.

Weitere Sonderregelungen für Sportboote unter Segel sind zu beachten.

Motorbootführerschein Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit
Zusatzprüfung Motor (gelb)

Diese beiden Führerscheine berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von
Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen
Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben.

Führerscheine der ehemaligen DDR werden anerkannt. Eine Umtauschfrist oder
-vorschrift gibt es nicht. Es ist allerdings ratsam, diese in den Sportbootführerschein
umschreiben zu lassen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist.

Segelführerscheine

Alle anderen Patente für Segelboote ohne Motor sind freiwillige Patente, also nicht
amtlich vorgeschrieben. Sie können beim DSV erworben werden und unterliegen den
Richtlinien der Prüfungsverordnungen der jeweiligen Führerscheinkategorie.

Sportsee-Schifferschein und
Sport-Hochsee-Schifferschein


Beide Scheine sind freiwillige Befähigungsnachweise über besondere Kenntnisse auf
See und gelten außerhalb der Hoheitsgrenze.

Alle weiteren Fragen diesbezüglich können an die Zentrale Verwaltungsstelle für den
Sportsee- und Sporthochsee-Schifferschein im DSV, Gründgensstraße 18, 22309
Hamburg, gerichtet werden. (Internet: http://www.dmyv.de
)

Für ausführliche weitere Informationen stehen Ihnen die Ausbilder des BCL gerne
zur Verfügung:

BOOTSCLUB LIMBURG e. V.
Hölderlinstr. 6 * D-65520 Bad Camberg

Tel.: 06434 69 95 * Fax: 06434 69 95