Geltungsbereiche und Voraussetzung für Bootsführerscheine See und Binnen
Sportboot- Führerschein Binnen |
Sportboot- Führerschein See |
UBI und SRC Sprechfunkzeugnis |
Auf dem Rhein gilt eine Bootslänge von weniger als 15 Meter ohne Ruder und Bugspriet. Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre,
Benötigt wird ein Passbild
neuen |
Der amtliche Sportbootführerschein See berechtigt zum Führen von Motor- und Segelfahrzeugen mit Motor jeder Größe auf allen Küstengewässern. Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre,
Benötigt wird ein Passbild
neuen |
Das SRC Sprechfunkzeugnis Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre,
Kopie vom |
Ab 2018 ist es soweit. Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat wird ab 1. Januar 2018 das bisherige Führerscheindokument ablösen.Bei Personalausweisen und KFZ-Führerscheinen hat das Kartenformat schon seit langem Einzug in Brieftaschen und Geldbörsen gehalten. Nun wird auch der Sportbootführerschein auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 umgestellt und erhält damit auch ein neues Design. Weiterer Vorteil: Während Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) bisher stets zwei Führerscheindokumente mit sich zu führen hatten, sind künftig beide Geltungsbereiche auf einer Karte vereint. Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen erteilt.
Alle bisher erteilten Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig. Wer seinen „alten“ Sportbootführerschein gegen das neue Kartenformat umtauschen möchte, kann dies ab Januar 2018 in der Geschäftsstelle des Deutschen Motoryachtverband e.V. (Vinckeufer 12-14, 47119 Duisburg) beantragen. Das Entgelt beträgt 33,89 Euro.
Fleyer -Der Neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Beide Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die in den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muß ein ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein.Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.Weitere Informationen können sie den Sportbootfürerscheinverordnungen entnehmen.
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung Binnen
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung See
Sportbootführerschein Binnen
Geltungsbereich: Alle Binnenschifffahrtsstrassen innerhalb der
Binnenschifffahrtsstrassenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) von weniger als 20 m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,3 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Für Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.
Sportbootführerschein See
Geltungsbereich: Alle Schifffahrtsstrassen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschifffahrtsstrassenordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe,
Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.)
Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.
Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren
Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist.
Er ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,3 kW (15 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben.
Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstrassen.
Gemeinsame Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV)
und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) wurden vom Bundesverkehrsministerium mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Die Prüfungen werden gemäß der
Prüfungsordnung von amtlichen Prüfern abgenommen.
Eine Sonderstellung nehmen die Fahrtgebiete Bodensee und Berlin ein. Sie unterliegen folgender amtlicher Verordnung:
Bodensee-Schifferpatent
Grundlage: Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)
Vorgeschrieben für alle Führer von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.
Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV
angefordert werden.
Ein Urlaubs-Schifferpatent kann bei den zuständigen Landratsämtern beantragt werden (siehe DMYV-Merkblatt Bodensee).
Für den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich: Kategorie A (Motorboote) = 18 Jahre;
Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen. Grundlage ist die Prüfungsordnung für das Bodensee-Schifferpatent.
Berlin (Stadt und Land)
Auf einigen Binnenschifffahrtsstrassen Berlin ist der Sportbootführerschein BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine (die sogen. 0-PS-Verordnung) amtlich vorgeschrieben.
Weitere Sonderregelungen für Sportboote unter Segel sind zu beachten.
Motorbootführerschein Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb)
Diese beiden Führerscheine berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben.
Führerscheine der ehemaligen DDR werden anerkannt.
Eine Umtauschfrist oder -vorschrift gibt es nicht. Es ist allerdings ratsam, diese in den Sportbootführerschein umschreiben zu lassen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist.
Segelführerscheine
Alle anderen Patente für Segelboote ohne Motor sind freiwillige Patente, also nicht amtlich vorgeschrieben. Sie können beim DSV erworben werden und unterliegen den Richtlinien der Prüfungsverordnungen der jeweiligen Führerscheinkategorie.
Sportsee-Schifferschein
Sporthochsee-Schifferschein
Beide Scheine sind freiwillige Befähigungsnachweise über besondere Kenntnisse auf See und gelten außerhalb der Hoheitsgrenze.
Alle weiteren Fragen diesbezüglich können an die Zentrale Verwaltungsstelle für den
Sportsee- und Sporthochsee-Schifferschein im DSV, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, gerichtet werden.Internet: www.dsv.org
BOOTSCLUB LIMBURG e. V.
Am Dehrner Hafen 6
65594 Runkel-Dehrn
Telefon: 06431.71629
(nicht ständig besetzt)
1. Vorsitzender:
Heribert Ackermann
Telefon: 0171.6180166
E-Mail: info@bcl-lahn.de
Geschäftsstelle:
Gudrun Rheinländer-Fippl
Telefon: 0160.8301584
E-Mail: info@bcl-lahn.de